Turnierbestimmungen Sodexo-Cup und SAP-Cup

je 14

Minuten

Sodexo-Cup am 17. und den 12. SAP-Cup am 19. Januar 2020 in der Mannaberghalle in Rauenberg:

I. Austragungsmodus

  1. Veranstalter der beiden Frauenturniere ist die Metropolregion Rhein-Neckar.
  2. Beim Sodexo FußballCup, wie beim SAP FußballCupsind zehn Mannschaften in zwei Fünfergruppen am Start.
  3. Der Frauen-Sodexo FußballCup wird am 17. Januar und der SAP FußballCupam 19. Januar 2020 in der Mannaberghalle in Rauenberg ausgetragen.
  4. Beim Sodexo FußballCup beträgt die Spielzeit aller Spiele 14 Minuten. Die Dritten jeder Gruppe bestreiten nach den Halbfinalspielen ein Neunmeterschießen um Platz fünf. Die Ersten und Zweiten jeder Gruppe sind für das Halbfinale qualifiziert. Hierbei spielt der 1. der Gruppe A gegen den 2. der Gruppe B und der 2. der Gruppe A gegen den 1. der Gruppe B. Bei Unentschieden werden diese Begegnungen fünf Minuten verlängert und gegebenenfalls muss der Sieger im Neunmeterschießen ermittelt werden. Die Verlierer stehen im „kleinen Finale“ und die Sieger bestreiten das Endspiel. Im kleinen Finale erfolgt bei Unentschieden sofort ein Neunmeterschießen, im Finale wird bei Unentschieden um 5 Minuten verlängert. Sollte es nach der Verlängerung immer noch Unentschieden stehen gibt es ein Neunmeterschießen. Die beiden Finalteilnehmer und der Sieger des Spiels um Platz 3 qualifizieren sich für den 12. SAP FußballCupam 19. Januar 2020 an gleicher Stätte.
  5. Beim 12. SAP FußballCupbeträgt die Spielzeit aller Spiele 14 Minuten. Nach Beendigung der Vorrunde absolvieren die Dritten jeder Gruppe um Platz fünf sofort ein Neunmeterschießen. Die Ersten und Zweiten jeder Gruppe sind für das Halbfinale qualifiziert. Hierbei spielt der 1. der Gruppe A gegen den 2. der Gruppe B und der 2. der Gruppe A gegen den 1. der Gruppe B. Bei Unentschieden werden diese Begegnungen fünf Minuten verlängert und gegebenenfalls muss der Sieger im Neunmeterschießen ermittelt werden. Die Verlierer stehen im „kleinen Finale“ und die Sieger bestreiten das Endspiel. Im kleinen Finale erfolgt bei Unentschieden sofort ein Neunmeterschießen, im Finale wird bei Unentschieden um 5 Minuten verlängert. Sollte es nach der Verlängerung immer noch Unentschieden stehen gibt es ein Neunmeterschießen.

II. Spielfeld

  1. Gespielt wird in Rauenberg Freitag / Sonntag auf Kunstrasen. Die erstgenannte Mannschaft tritt jeweils auf der, von der Turnierleitung aus gesehen, rechten Spielhälfte an. Es sind nur Nockenschuhe, Tausendfüßler und Hallenschuhe erlaubt.
  2. Der Kunstrasen ist mit einer Rundumbande begrenzt.
  3. Das Tor ist 5 x 2 Meter, der Strafraum ist 10 Meter und gekennzeichnet.
  4. Der Strafstoßpunkt befindet sich neun Meter vom Mittelpunkt der Torlinie entfernt

III. Spielregeln

  1. Eine Mannschaft besteht aus maximal zwölf SpielerInnen, von denen eine Torhüterin und vier Feldspielerinnen gleichzeitig auf dem Feld sein dürfen. Sämtliche Spielerinnen müssen vor Turnierbeginn auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt sein und die Rückennummern müssen mit den Eintragungen im Spielbericht übereinstimmen. Die Passkontrolle wird durch die Schiedsrichter oder die Turnierleitung durchgeführt. Beim 12. SAP FußballCupgenügt bei den Bundesligisten und den Zweitligisten die Vorlage der DFB-Spielberichtigungsliste. Beim Sodexo FußballCup sind die Spielerinnenpässe oder eine ausgedruckte Spielberechtigungsliste mit Bildern vorzulegen.
  2. Das Auswechseln von Spielerinnen erfolgt nur im Bereich der eigenen Torausbande, wo die Bänke für die Auswechselspielerinnen stehen. „Fliegender Wechsel“ und „Rückwechsel“ sind gestattet.
  3. Wird durch Feldverweis die Zahl der Spielerinnen einer Mannschaft auf weniger als zwei Feldspielerinnen reduziert, so wird die Begegnung abgebrochen. Es gelten die Bestimmungen für Spielwertung bei verschuldetem Spielabbruch.
  4. Teilnahmeberechtigt sind Spielerinnen, die für Freundschafts- und Pokalspiele entsprechendes Spielrecht besitzen.
  5. Die Abseitsregel ist aufgehoben und alle Freistöße sind indirekt auszuführen.
  6. Aus der eigenen Hälfte kann ein Tor direkt erzielt werden. Dies gilt nicht für die Torhüterin, wenn diese den Ball nach einem Toraus wieder ins Spiel bringt.
  7. Bei Seitenaus wird das Spiel durch Einrollen fortgesetzt, bei Toraus durch Abstoß oder Eckball. Durch einen Eckball kann ein Tor auch direkt erzielt werden. Die so genannte „Rückpassregel“ hat auch in der Halle Gültigkeit. Die Torhüterin darf den Strafraum nur zur Abwehr eines Balles verlassen.
  8. Hat der Ball die Torausbande überschritten, nachdem er von einer Angreiferin berührt wurde, darf ihn nur die Torhüterin mit Händen oder Füßen wieder ins Spiel bringen. Er ist erst wieder im Spiel, wenn er den Strafraum verlassen hat. Eine Gegnerin darf sich nicht im Strafraum aufhalten, ehe der Ball nicht wieder im Spiel ist.
  9. Erfolgt nach Toraus ein Abwurf oder Abstoß über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass eine Spielerin ihn berührt hat, so ist auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft an der Mittellinie zu entscheiden. Diese Bestimmung gilt im Übrigen für jegliches Abspiel der Torhüterin, wenn sie zuvor den Ball kontrolliert gehalten hat. Die Vorteilsbestimmung findet Anwendung.
  10. Der Feldverweis auf Zeit (zwei Minuten) ist zulässig. Erzielt während der Strafzeit die gegnerische Mannschaft einen Treffer, so wird die Zeitstrafe mit sofortiger Wirkung beendet. Bei mehreren Zeitstrafen muss auf die Reihenfolge der Hinausstellungen geachtet werden.
  11. Bei Feldverweis mit der roten Karte scheidet die jeweils betroffene Spielerin nicht nur aus dem Spiel, sondern aus dem gesamten Turnier aus und ist durch den Schiedsrichter über die Turnierleitung der zuständigen Rechtsinstanz zu melden. Dies gilt auch bei Handspiel zur Torverhinderung. Eine Mannschaft, die einen Feldverweis mit der roten Karte hinnehmen musste, kann nach zwei Minuten durch eine andere Spielerin ergänzt werden. Die Strafzeit wird durch die Turnierleitung überwacht.

IV. Allgemeine Vorschriften /Neunmeterschießen

  1. Ausführende bei einem Neunmeterschießen sind fünf Spielerinnen freier Wahl, die auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt sein müssen. Sie müssen sich bei der Schlusssirene nicht auf dem Spielfeld befunden haben.
  2. Wenn nach je fünf Schüssen beide Mannschaften keine oder gleich viele Tore erzielt haben, werden die Schüsse in der gleichen Reihenfolge solange fortgesetzt, bis eine Mannschaft nach gleich vielen Schüssen ein Tor mehr erzielt hat. Im Übrigen gelten die DFB- Bestimmungen.
  3. Bei Punktgleichheit nach den Gruppenspielen entscheidet der direkte Vergleich. Ist dieser gleich entscheidet die Tordifferenz. Besteht auch hier Gleichstand, entscheidet die Mehrzahl der geschossenen Tore. Lässt sich auch da kein Vorteil ermitteln, gibt es ein Neunmeterschießen (Ziffer 1 und 2). Sollten drei Mannschaften punktgleich sein, wird der Bestplatzierte nach der gleichen Methode ermittelt. Sollten alle drei Mannschaften auch hier gleich sein, wird der Bestplatzierte per Los ermittelt.
  4. Jede Mannschaft muss eine Ausweichkleidung in einer anderen Farbe als die ursprüngliche Spielkleidung zur Verfügung haben. Bei gleicher Spielkleidung von zwei gegeneinander spielenden Teams muss die erstgenannte Mannschaft die Spielkleidung wechseln bzw. die vom Ausrichter bereitgestellten Leibchen tragen.
  5. Für die Entscheidung von Streitfragen ist die Turnierleitung zuständig, die aus mindestens drei Personen besteht. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Dies gilt auch für die Wertung der Spiele. Meldungen des Schiedsrichters gehen an die Verbandsrechtsinstanz der zuständigen Verbände.

Rauenberg, 17.01.2020

Der Veranstalter

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